Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Er richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Sie können Leistungen der Grundsicherung beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
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