Steuererklärung leicht gemacht!
Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2020. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Die Neuauflage berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die am 1. Juli 2020 durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten sind. Ebenfalls berücksichtigt sind die zum 1. Januar 2021 wirksam gewordenen Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge. Mit diesem Gesetz wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und neue Pflege-Pauschbeträge für die Pflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3 eingeführt.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Dieses ist 2021 für jedes Kind um 15 Euro monatlich gestiegen. Gleichzeitig wurde der Kinderfreibetrag auf 2.730 Euro erhöht. Gestiegen auf nunmehr 9.744 Euro ist ferner der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.
- Das Steuermerkblatt 2020/2021 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos als Download zur Verfügung.
- Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, sende bitte einen mit 80 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag − DIN lang − an den: bvkm, Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 28.000 Familien organisiert.
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