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Feb. 16
Weißes Porzellan-Sparschwein steht auf Tischplatte

Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe

    Seit 2020 gibt es neue Regeln für Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe bekommen. Diese Regeln sorgen dafür, dass sie mehr von ihrem eigenen Einkommen und Vermögen behalten dürfen. Ziel ist es, ihre Arbeitsleistung besser anzuerkennen und ihnen zu ermöglichen, Geld für die Zukunft oder besondere Anschaffungen zu sparen.

    Wichtig zu wissen: Nur das Einkommen und Vermögen der Person selbst zählt – oder bei Kindern und Jugendlichen das der Eltern.

    Das Faktenblatt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) erklärt leicht verständlich, wie diese neuen Regeln funktionieren und wie sich Einkommen und Vermögen auf die Kostenbeteiligung in der Eingliederungshilfe auswirken – sowohl für Erwachsene als auch für minderjährige Leistungsberechtigte und ihre Eltern.

    • LVR Faktenblatt Nummer 4: Einsatz von Vermögen und Einkommen in der Eingliederungshilfe (Stand Dezember 2024)

    Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

     

     

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