“Ist mein Kind gut versorgt, wenn ich einmal nicht mehr da bin?”
Aufgrund der hohen Nachfrage wiederholen wir die Veranstaltung aus dem letzten Jahr exklusiv für unsere Vereinsmitglieder.
Die Angst vor dem eigenen Tod und was das für die Hinterbliebenen bedeutet, wird oft verdrängt. Dennoch ist es eine Frage, mit der sich Eltern eines behinderten Kindes irgendwann auseinandersetzen müssen. Grundsätzlich vereint alle Eltern das Ziel, dass es ihren Kindern im Leben so gut wie möglich gehen soll.
Als Erwachsene sind die eigenen behinderten Kinder jedoch in der Regel Sozialhilfeempfänger und dürfen derzeit nur 5.000 Euro ansparen. Im Erbfall kann es daher passieren, dass dem Kind das Erbe vorenthalten und von Dritten wie Behörden oder Richtern verwaltet wird.
Um dem vorzubeugen, gibt es das wirksame Instrument des Behindertentestaments.
Mit Referent Matthias Weber Matthias Weber, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht
- Ort: Fortbildungsraum des ATZ Köln, Standort Weidenpesch, Neusser Str. 786, 50737 Köln
- Wann: Dienstag, 19.11.2024 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Bildrechte: Foto von Scott Graham auf Unsplash
Comments are closed.